Aufarbeitung der Flutkatastrophe 2021: Ministerin Scharrenbach muss Akten offenlegen!
Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, das Ministerin Scharrenbach gegen die Landesverfassung verstößt. „Bei der Aufarbeitung der Flutkatastrophe 2021 war immer klar und notwendig, dass der Untersuchungsausschuss den gesamten Vorgang, auch über die Fluttage hinaus, beleuchten muss. Dass Ministerin Scharrenbach lediglich zehn Aktenseiten zur Verfügung gestellt hat, die sich ausschließlich auf die drei Tage während des Starkregens beziehen, offenbart ein gestörtes Verhältnis der Ministerin zur Verfassung“, so der stellvertretende Kreisvorsitzende der FDP, Maximilian Kemler. Im Einsetzungsbeschluss des parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurde der Zeitraum von 09. Juli bis zum 09. September klar benannt. „Es ist sehr bedauerlich, dass Transparenz von der Schwarz-Grünen Landesregierung erklagt werden muss. Dieser Sieg der Rechtsstaatlichkeit offenbart die wiederholte Missachtung der Landesregierung für die Rechte und Interessen des Parlaments. Glücklicherweise kann der Untersuchungsausschuss seiner Arbeit nun vollumfänglich nachkommen“, so Kemler abschließend.