FDP: Keine Extrawurst mehr für Gesamtschulen bei Anmeldeverfahren!

FDP: Keine Extrawurst mehr für Gesamtschulen bei Anmeldeverfahren!

Verständnislos und irritiert ist die Ratsfraktion der Freien Demokraten aufgrund der Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung, auch für das Schuljahr 2025/2026 die Gesamtschulen beim Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen vorzuziehen. „Alle Beteiligten wissen und haben sich darüber hinaus auch darauf verabredet, dass das vorgezogene Anmeldeverfahren nur die Ausnahme sein darf und spätestens zum nächsten Schuljahr abgeschafft gehört“, so die schulpolitische Sprecherin Claudia Grönefeld. „Dass die Anmeldungen für die Schulform Gesamtschule seit Anfang 2012 vorgezogen werden, hat die Ausnahme zur Regel werden lassen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Schulformen ist es überfällig, zum synchronen Anmeldeverfahren zurückzukehren“, ergänzt der Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion Jörg Berens. In diesem Zusammenhang verweist die FDP-Ratsfraktion auf den von der Stadtverwaltung und der Politik beauftragten Bericht des „Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung“ zur Schulentwicklungsplanung. Darin stellte das Institut im Oktober 2023 fest, dass insbesondere aufgrund des vierstufigen Anmeldeverfahrens die wahre Nachfrage der Familien nach bestimmten Schulformen und Schulplätzen weitgehend unbekannt bleibt und die Anmeldungen aktuell nur sehr bedingt als Indikator für den Willen der Eltern gelten können. „Jetzt führt die Verwaltung technische Herausforderungen bei einer externen Plattform an, um abermals das reguläre einheitliche Verfahren aufzuschieben. Dabei wurde noch nicht einmal im Kreise der Schulentwicklungsplanung vertiefend erörtert, ob diese Plattform, die Zweit- und Drittwünsche abfragt, überhaupt sinnvoll ist - notwendig ist sie für das einheitliche Verfahren auf jeden Fall nicht“, stellt Grönefeld fest. Gleichzeitig sei es Kaffeesatzleserei, ob diese Plattform überhaupt, wie von der Verwaltung vorausgesetzt, im Folgejahr funktioniert. „Die offenen Fragen zur Sinnhaftigkeit der Abfrage von Zweit- und Drittwünschen in der Stadt Münster und der mehr als unsichere Zeitplan für die technische Plattform bestätigen uns darin, weiterhin auf ein einheitliches Anmeldeverfahren ab dem nächsten Anmeldezeitraum Anfang 2025 zu drängen“, führt Grönefeld aus.