FDP zur Schulentwicklungsplanung: „Schnell, wirtschaftlich und verbindlich handeln - Schlaun-Gymnasium nach Angelmodde ziehen“

FDP zur Schulentwicklungsplanung: „Schnell, wirtschaftlich und verbindlich handeln - Schlaun-Gymnasium nach Angelmodde ziehen“

„Wir werten es als die bedarfsgerechte sowie die schnellste, wirtschaftlichste und verbindlichste Lösung für die Stadt Münster, das Schlaun-Gymnasium nach Angelmodde zu ziehen und dort auf vier Züge zu erweitern“, schlussfolgert Claudia Grönefeld, schulpolitische Sprecherin der FDP, aus dem seit wenigen Wochen vorliegenden Kurzbericht zur Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I. Darin stellt das beauftragte „Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung“, kurz WIB, auf Basis der jüngsten Kleinräumigen Bevölkerungspronose fest, dass bis Anfang der 2030er Jahre ein bis zwei Züge zusätzlich benötigt werden. Auf dieser Grundlage brachte die Freie Demokratin einen entsprechenden Änderungsantrag zu der Verwaltungsvorlage in die jüngste Sitzung des Schulausschusses ein. „Die mit der Verwaltungsvorlage ergänzend zum Erhalt des Schlaun-Gymnasiums vorgeschlagene Errichtung einer zusätzlichen Gesamtschule in Angelmodde schafft dagegen ein Überangebot. Dafür gibt es schlicht keine ausreichende Nachfrage, und das ist auch finanziell nicht vertretbar“, so Grönefeld weiter. „Wir sind überzeugt, dass es Stand 2024 nur diese eine Handlungsoption gibt. Verwaltung und das Rathausbündnis sollten hier nicht mit zweierlei Maß messen und plötzlich Fakten und Haushaltslage ausblenden“, ergänzt Jörg Berens, Fraktionsvorsitzender der FDP Münster. „Die Frage, ob, wann und ggf. wo eine vierte städtische Gesamtschule gebaut werden kann, lässt sich unserer Überzeugung nach ohnehin erst nach einem vereinheitlichten Anmeldeverfahren für alle Schulformen beantworten.“ Das Rathausbündnis hatte erst kürzlich beschlossen, am vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen festzuhalten. Über die Verwaltungsvorlage mit den vorliegenden Änderungsanträgen berät der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 11. Dezember 2024.