Freiheit braucht Verbündete #LTW2022

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Mit Martin Gerhardy (Mitte), Linda Belau (rechts) und unserem Spitzenkandidaten Maximilian Kemler (links) blicken wir zuversichtlich Richtung Landtagswahl 2022.

Am 15.05. ist die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Dann stellt sich heraus, ob unser Land still stehen oder nach vorne regiert werden wird.
Wir Freie Demokraten kämpfen für ein lebens- und liebenswertes NRW. Für die beste Bildung, unabhängig vom Elternhaus. Für mehr Freude am Erfinden als am Verbieten. Für eine Politik, die rechnen kann. Für eine solide Haushaltsführung. Für eine konstruktive statt einer ideologischen Regierungsausrichtung. Für ein Land, dass auch morgen vorne mitspielen und oben angreifen wird.

Und für all diese Anliegen brauchen wir Unterstützung. Von Ihnen und Dir. Deswegen würden wir uns sehr über einen finanziellen Beitrag zu unserem Wahlkampf freuen und bedanken uns bei allen, die bereits gespendet haben oder dies noch tun werden.

Für die finanzielle Unterstützung unseres Wahlkampfs erhalten Sie eine Spendenquittung.

Sofern Sie zunächst Fragen haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, sind Sie herzlich eingeladen, an einem unserer Wahlkampfstände vorbei zu kommen oder sich per Mail an uns zu wenden. 

Sollten Sie keine finanzielle Zuwendung in Betracht ziehen und würden lieber selbst mit anpacken, melden Sie sich gerne unter team@fdp-ms.de.

Unser Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl finden Sie hier, das Kurzwahlprogramm hier.

Unsere Bankdaten

FDP Kreisverband Münster

DE76 4036 1906 5187 9561 01

GENODEM1IBB

Bitte geben Sie im Verwendungszweck „Spende“ sowie Ihren Namen und Ihre Adresse an. Alternativ können Sie auch via PayPal spenden. Alle hierzu erforderlichen Informationen erhalten Sie hier.

Abschlussbild - vielen Dank für die Unterstützung!
#VonHierAusWeiter
Hinweis

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 825,00 € (Ledige)/1.650,00 € (Verheiratete). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Konnte dadurch nicht die gesamte Spende/Mitgliedsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, so greift dann der Sonderausgabenabzug. Der „verbliebene“ Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt weiteren 1.650,00 € (Ledige)/3.300,00 € (Verheiratete) im Kalenderjahr als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.