Reform des Wahlrechts: XXL-Bundestag abschaffen!

Der deutsche Bundestag wächst beständig. Seit der Bundestagswahl 2021 besteht er aus 736 Sitzen - und damit 138 mehr als vom Grundgesetz vorgesehen. 138 Abgeordnete mit Diäten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vielen weiteren Kosten. Auch 800 oder 900 Abgeordnete wären im aktuellen Wahlsystem denkbar. Die Ampelkoalition begegnet dieser Problematik nun mit einer Reform des Wahlrechts, welche wir als FDP Münster ausdrücklich begrüßen.

„Die Steuerzahlerinnen und -zahler müssen auf den verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Geldern vertrauen können. Dazu gehört auch die Beschränkung in eigenen Angelegenheiten. Der Vorschlag der Ampel belegt die Selbstreformierbarkeit der Politik - ein tolles Signal!“, so unser Kreisvorsitzender Paavo Czwikla. Die Reform bedeutet ein uneingeschränktes Bekenntnis zur Verhältniswahl - und garantiert damit konsequent die Gleichheit jeder Stimme, unabhängig von Herkunft, Alter, Wohnort oder Beruf. „Der nun folgende Aufschrei aus der Union ist entlarvend“, so Czwikla weiter. Die Problematik besteht seit 2012. Jegliche Reform scheiterte bisher jedoch an der Union und im Besonderen an der CSU. So war man nicht gewillt, auf eigene Vorteile zu verzichten. Symbolisch steht hierfür das von der Union vorgeschlagene Grabenwahlrecht. Wer derartige einseitige Bevorteilungen als Lösung anbietet, kann nicht ernsthaft anderen Parteien einen „Angriff auf die Demokratie“ vorwerfen. „Die Union vergreift sich hier massiv im Ton.“

Insbesondere die Abschaffung der Grundmandatsklausel entspricht dem Bekenntnis zur Verhältniswahl. Es ist nur konsequent, dass ein Unterschreiten der 5%-Hürde den Einzug in den Bundestag verhindert - unabhängig davon, ob die 4,9% sich auf das gesamte Bundesgebiet oder nur auf Bayern verteilen. „Es steht jeder Partei frei, regional begrenzt zu kandidieren. Diese regionale Begrenzung kann und wird jedoch keine Sonderbehandlung begründen. Es gibt einen Grund, wieso es Bundes- und nicht ‚überregionale Landtagswahl’ heißt.“ so Czwikla abschließend. „Wenn Markus Söder die Abschaffung der Grundmandatsklausel für derart undemokratisch hält, muss er zuallererst erklären, wieso es auch in Bayern keine derartige Regelung gibt“.